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Informationen zur Einschreibung

 

Mit der Einschreibung (Immatrikulation) wird das Studium aufgenommen und die Mitgliedschaft in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg begründet.

Achtung! Die Einschreibung kann erst dann erfolgen bzw. beantragt werden, wenn Sie über ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mindestens die Fachhochschulreife oder vergleichbare Qualifikation) verfügen. Für die Einschreibung in Masterstudiengängen benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss einschließlich einer Zulassung zum Studium.

Einschreibungsverfahren

Die Einschreibung erfolgt für alle Standorte zentral im Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin während der festgesetzten Fristen vor Beginn des jeweiligen Semesters.

Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannte Vorbildungsnachweise bzw. Zeugnis über den ersten berufsqulifizierenden Hochschulabschlus
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweise einer studiengangbezogenen praktischen Tätigkeit, Berufsausbildungszeugnis oder eines Ausbildungsvertrages / Anstellungsvertrages sowie
  • Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes (KV-Chipkarte reicht nicht aus!!!)
    - Merkblatt Krankenversicherung
    - Merkblatt Krankenversicherung (englisch)
  • Nachweis über die erfolgte Einzahlung des Semester- und Studienbeitrages in Form eines Kontoauszuges (Überweisungsauftrag reicht nicht aus!!!)
  • aktuelles Passfoto hochladen unter:  Login für Einschreibung 

Wenn Sie ein beruflich qualifizierter Studienbewerber/in sind und über keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügen, müssen Sie anstelle des Zeugnisses über die allgemeine oder Fachhochschulreife folgende Unterlagen vorlegen:

  • tabellarischer Lebenslauf und Nachweise über den beruflichen Werdegang
  • Nachweis über den erworbenen Abschluss in einfacher Fotokopie
  • Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit gegebenenfalls Nachweise über schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 

Waren Sie schon an einer anderen Hochschule eingeschrieben, sind zur Einschreibung zusätzlich vorzulegen:

  • Studienbescheinigung /Studentenausweis oder Studienbuch der vorherigen Hochschulen
  • Exmatrikulationsbescheinigungen der vorherigen Hochschschulen
  • aktueller Notenspiegel mit allen Prüfungsergebnissen einschl. Fehlversuchen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis über den noch bestehenden Prüfungsanspruch)
  • Studienverlaufsplan, Studienordnung bzw. Modulbeschreibungen (ggf. Auszug aus dem Modulhandbuch), aus denen die Semesterwochenstunden und Credits ersichtlich sind
  • Studienkontenauszug bzw. Nachweis über Bildungsguthaben falls Sie schon mal in NRW studiert haben (Nachweis über bereits in Anspruch genommene Beitragsbefreiungen)

Weitere Informationen erhalten Sie mit den Zulassungs- und Einschreibungsunterlagen.


1. Einschreibung in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen

In zulassungsbeschränkten Studiengängen benötigen Sie für die Einschreibung grundsätzlich einen Zulassungsbescheid. Sie müssen sich bis zum 15.01. für das Sommersemester und bis zum 15.07. für das Wintersemester online bewerben.

Zur Online-Bewerbung 

Die Einschreibung ist persönlich vorzunehmen. In Ausnahmefällen können Sie eine Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die die Einschreibung unter Vorlage der Vollmacht und Ihres und des eigenen Personalausweises für Sie vornimmt.
Die Einschreibung erfolgt für beide Standorte zentral im Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 3757 Sankt Augustin während der festgesetzten Fristen vor Beginn des jeweiligen Semesters.

Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen!
Bitte beachten Sie unbedingt den im Zulassungsschreiben genannten
Einschreibungstermin. Wir bitten Sie, Ihren persönlichen Termin wahrzunehmen und von Terminverschiebungen abzusehen. Sollten Sie jedoch keine Möglichkeit haben, sich an dem genannten Termin einzuschreiben, ist eine neue Terminvereinbarung notwendig.

Sollten Sie Ihren persönlichen Einschreibungstermin ohne vorherige telefonische Absprache versäumen, verlieren Sie Ihren Studienplatz! Das gleiche gilt für den Fall von fehlenden Unterlagen und Fristversäumnis für die Nachreichung.

Weitere Informationen erhalten Sie mit den Zulassungs- und Einschreibungsunterlagen.


2. Einschreibung in zulassungsfreien Bachelorstudiengängen

Zur Online-Einschreibung

 

Einschreibungsfrist für das Wintersemester 2012/2013 ist  vom 11.06.2012 bis 17.09.2012.

Der Antrag auf Einschreibung ist online zu stellen und die erforderlichen Nachweise sind bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in der Einschreibungsfrist persönlich vorzulegen bzw. per Post zuzusenden.  Bei Fristversäumnis kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Einschreibungen können in Ausnahmefällen auch noch danach erfolgen. Ein Antrag auf Einschreibung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig und wird daher nicht berücksichtigt! Bei der Einschreibung prüft das Studierendensekretariat, ob Sie die Einschreibungsvoraussetzungen gemäß §§ 48 ff Hochschulgesetz erfüllen.

Die Vorlesungszeiten für das Wintersemester 2012/2013 beginnen am 17.09.2012 und enden am 08.02.2013.

Postalische Einschreibung:

Den ausgedruckten und unterschriebenen Einschreibungsantrag  mit den erforderlichen Unterlagen schicken Sie per Post bis zum 17. September 2012 an die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin.

Alle Dokumente müssen in beglaubigter Fotokopie eingereicht werden. Bitte schicken Sie uns außer der Bescheinigung der Krankenkasse und evtl. eines Notenspiegels keineOriginal-Unterlagen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig im Studierendensekretariat eingegangen sind, erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen Ihren Studierendenausweis per Post zugeschickt.

Persönliche Einschreibung:

Die Einschreibung erfolgt für beide Standorte zentral im Studierendensekretariat, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin vom 06.06.2011 bis 19.09.2011 während der Öffnungszeiten montags bis mittwochs 10 - 13 Uhr und  donnerstags 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr in folgenden Räumen

  • Bachelor Chemie mit Materialwissenschaften        -  Raum E 045
  • Bachelor Elektrotechnik                                      -  Raum E 046
  • Bachelor Informatik                                          -  Raum E 044

Den ausgedruckten und unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte zu Ihrer persönlichen Einschreibung mit.

Alle Dokumente bringen Sie bitte im Original mit. Alle Originaldokumente (außer dem Krankenversicherungsnachweis) werden Ihnen nach Einsicht wieder ausgehändigt!


Den Antrag auf Einschreibung müssen Sie online stellen:

Zur Online-Einschreibung

 


 

 

3. Annullierung der Einschreibung bzw. Exmatrikulation

Annullierungen der Einschreibung sind nur bis Vorlesungsbeginn der höheren Fachsemester (01.10.2012) möglich.  Die Annullierung der Einschreibung ist schriftlich und formlos zu beantragen. Mit diesem Antrag ist der Studierendenausweise (Chipkarte), falls schon zugestellt und der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages einzureichen. Bei Annullierung der Einschreibung bzw. Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn (bis 28.09.2012) werden die bereits gezahlten Beiträge auf Antrag rückerstattet.

Nach Vorlesungsbeginn kann nur noch eine Exmatrikulation auf Antrag durchgeführt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Abgaben ist dann nicht mehr möglich. Es besteht auch kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung. Bitte beachten Sie dies besonders bei Einschreibungen und Hochschulwechsel nach dem 01.10.2012. Bei einer Exmatrikulation wird dann bereits ein Studiensemester in Abzug gebracht.

 

Weiterführende Links

 

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