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Informationen zum Studierendenausweis und Semester- und NRW-Ticket

Alle Studierenden der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erhalten nach erfolgter Einschreibung einen Studierendenausweis und ein NRW-Ticket per Post zugeschickt.

Studierendenausweis/Semesterticket
Der Studierendenausweis steht Ihnen für die Dauer der Einschreibung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zur Verfügung und wird Sie während des gesamten Studiums an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg begleiten.
Der aktuelle Gültigkeitsaufdruck muss dann durch den Studierenden selbst ab Semesterbeginn (01.03. bzw. 01.09.) an den bereitgestellten Kartenlesegeräten erfolgen. Die Karte ist für das Sommersemester vom 01.03. - 31.08. und für das Wintersemester vom 01.09. - 28.02. gültig.

Die Kartenlesegeräte stehen am Empfang der Standorte Sankt Augustin und Rheinbach und im Lesesaal der Bibliothek am Standort Hennef in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung. Nur mit einem aktuellen Gültigkeitsaufdruck können Sie alle Funktionen des Studierendenausweises nutzen. Ohne Gültigkeitsaufdruck ist die Karte noch nicht freigeschaltet. Dementsprechend ist ein Aufladen von Geld in der Mensa nicht möglich. Es erscheint eine Fehlermeldung (403).

Bei Problemen mit Ihrem Studierendenausweis wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Bei Verlust bzw. Defekt des Studierendenausweises erhalten Sie im Studierendensekretariat gegen Zahlung einer Gebühr von 20 Euro eine neue Karte.

Für Rückmelder (bereits eingeschriebene Studierende), die im kommenden Semester weiterstudieren möchten, kann der Aufdruck für das jeweilige Semester erst erfolgen, wenn die Semestergebühren fristgerecht überwiesen und die Rückmeldung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für das nächst folgende Semester vorgenommen wurde.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsmerkblatt.


NRW-Ticket
Nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten für das Studierendeninformationssystem (SIS)  können Sie sich das Ticket für das laufende Semester selbst ausdrucken.
Die Zugangsdaten für das SIS erhalten Sie mit Studienbeginn bzw. zur Begrüßungsveranstaltung für die Erstsemestler in Ihrem jeweiligen Fachbereich.


Befreiungen vom Semster-/NRW-Ticket
Aus folgenden Gründen können Sie vom Ticket befreit werden:

  • Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung bis zu 3 Jahren
  • Beurlaubung aufgrund Zivildienst/Freiwilligendienst
  • Beurlaubung aufgrund von Krankheit
  • Beurlaubung aufgrund von Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum
  • Praxissemester im Ausland oder außerhalb VRS/NRW
  • Schwerbehinderte, die bereits einen Fahrausweis haben o. öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können

Der Antrag auf Befreiung bzw. Rückerstattung vom Semester-/NRW-Ticket ist in der Rückmeldefrist zu stellen.  Ausnahmsweise kann der Antrag bis 15.10. für Wintersemester bzw. 15.04. für das Sommersemester zu stellen, wenn die entsprechenden Nachweise und Ereignisse bis Vorlesungsbeginn des dem Ereignis folgenden Semesters vorliegen und eingetreten sind.


Weitere Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

 

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